Besterung Immobiliengewinn bei Firmensitz im Ausland
Gefragt am 14.02.201115:53 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4576
Ich besitze eine kleine Firma für den Kauf und Vermietung von Immobilien. (Rechtsform: AG. Ich besitze 100% der Aktien) Der Sitz der Firma ist in der Schweiz, wo ich auch selber lebe. Neben Schweizer Immobilien habe ich nun auch Immobilien in Deutschland gekauft die ich vermiete.
Mit welchem Satz werden in Deutschland die Mieteinkünfte meiner Firma aus deutschen Immobilien besteuert? (In der Schweiz muss ich deutsche Mieteinkünfte nicht versteuern.)
Muss meine Firma in Deutschland Steuern zahlen, wenn beim Verkauf der Immobilien ein Gewinn angefallen ist, die Immobilien aber mindestens 10 Jahre gehalten worden sind? Welcher Satz käme hier zur Anwendung?
15:53 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich sind Unternehmensgewinne nur dort steuerpflichtig, wo das Unternehmen ansässig ist. Eine Ausnahme gilt insoweit, als in dem ausländischen Staat eine Betriebsstätte unterhalten wird. Dann steht das Besteuerungsrecht dem Quellenstaat zu. Der Besitz und die Verwaltung von Immobilienvermögen begründet jedoch keine Betriebsstätte, sodass Ihr Unternehmen in Deutschland grundsätzlich nicht steuerpflichtig ist ...
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