Übergabe landwirtschaftliche Flächen
Gefragt am 07.04.201708:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2056
Hallo, meine Mutter hat ca. 1 ha Flächen, die m.W. als landwirtschaftliche Flächen geführt werden. Eine Betriebsaufgabe wurde bisher nicht erklärt. Es sollen nun diese Fläche auf die drei Kinder aufgeteilt werden. Die Hälfte hat eine Verkehrswert von 2,50 EUR/qm und die andere Hälfte ist Bauerwartungsland mit 35 EUR/qm. Hat dies jetzt ertragsteuerliche Konsequenzen? Es wurden 1998 schon mal zwei Flächen übergeben, die jedoch ohne Konsequenzen blieben. Warum war dies damals möglich und jetzt stehen doch erhebliche Zahlungen im Raum? Kann man evtl. um diese zu umgehen die Flächen unter Verkehrswert kaufen? Besten Dank!
08:52 Uhr
Antwort von Ginster Frank (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Morgen,
Unter der Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Honorars nehme ich hierzu kurz Stellung:
Vorausgesetzt der Betrieb ist bisher nicht aufgegeben, führt die Verteilung zu einer Betriebsaufgabe. Die stillen Reserven sind auflösen. Eventuell Freibetrag nach § 16 EStG und ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG ...
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