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Übergabe landwirtschaftliche Flächen

Gefragt am 07.04.2017
08:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2056

 

Hallo, meine Mutter hat ca. 1 ha Flächen, die m.W. als landwirtschaftliche Flächen geführt werden. Eine Betriebsaufgabe wurde bisher nicht erklärt. Es sollen nun diese Fläche auf die drei Kinder aufgeteilt werden. Die Hälfte hat eine Verkehrswert von 2,50 EUR/qm und die andere Hälfte ist Bauerwartungsland mit 35 EUR/qm. Hat dies jetzt ertragsteuerliche Konsequenzen? Es wurden 1998 schon mal zwei Flächen übergeben, die jedoch ohne Konsequenzen blieben. Warum war dies damals möglich und jetzt stehen doch erhebliche Zahlungen im Raum? Kann man evtl. um diese zu umgehen die Flächen unter Verkehrswert kaufen? Besten Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.04.2017
08:52 Uhr
 Ginster Frank Ginster Frank Beantwortet am 08.04.2017
10:26 Uhr

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Beantwortet am 08.04.2017 10:26 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2056

Antwort von Ginster Frank (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Morgen,

Unter der Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Honorars nehme ich hierzu kurz Stellung:
Vorausgesetzt der Betrieb ist bisher nicht aufgegeben, führt die Verteilung zu einer Betriebsaufgabe. Die stillen Reserven sind auflösen. Eventuell Freibetrag nach § 16 EStG und ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG ...



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