Berechnung der Zehnjahresfrist bei dem Immobilienverkauf in unserem Fall
Gefragt am 19.06.202223:31 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 677
Berechnung der Zehnjahresfrist bei dem Immobilienverkauf in unserem Fall
Ich und mein Partner haben am 21.07.2011 (Notarvertrag) ein unbebautes Grundstück gekauft.
Dann haben wir ab 2013 bis 2014 ein Mehrfamilienhaus drauf gebaut.
Der erste Mieter ist am 01.04.2014 in der ersten Wohnung eingezogen, ganzes 6 FH wurde bis ca. 08/2014 komplett vermietet.
Wann wird (oder ist bereits) die Spekulationsfrist ablaufen, bis wir das MFHaus steuerfrei verkaufen können.
Beginnt dies ab dem Datum der Unterschrift im Notar-Kaufvertrag für das Grundstück (21.07.2011) oder Fertigstellung des Hauses in 2014, wo das Haus auch komplett vermietet wurde.
Schlussabnahme (Fertigstellungsabnahme) durch Bauamt, folgte sogar Ende 2015, da das Bauamt viel Zeit brauchte, um die Schlussabnahme zu durchführen.
Vielen Dank
Petro
23:31 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage auf frag-einen.com!
Zu dieser möchte ich Ihnen gerne wie folgt antworten,
Fristbeginn ist jeweils immer das Datum der notariellen Kaufvertrags (Verpflichtungsgeschäft). Bei Ihnen beginnt also die Frist mit dem Kauf des Grundstücks am 21.07.2011 und endet dann mit Ablauf des 21.7.2021 ...
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