Bauherren-Rechtsform bei Bau eines Wohn- und Geschäftshauses
Gefragt am 01.06.201318:48 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2910
Wir planen den Bau eines Wohn-/Geschäftshauses und suchen einen Ansatz zur Rechtsform der Bauherren.
Bauherren: B und C, Geschäftsführer und Gesellschafter mit je 12,6% an Firma A
Firma A: GmbH, Gesellschafter B+C je 12,6%, Gesellschafter D ist eine fremde GmbH mit 74,8%. B+C haben vertraglich das Recht in Zukunft weitere Anteile zu erwerben
Wohn-und Geschäftshaus: 1/4 privat Bauherr B, 1/2 gewerblich Firma A, 1/4 gewerbliche Reserve (könnte fremdvermietet werden).
Kapital 35% Eigenkapital von B, Rest Darlehen.
Wie könnte der Zusammenschluss von B und C aussehen, dass die Immobilie nicht Geschäftsvermögen wird? Vorsteuer? Eigentumsverhältnisse?
Besten Dank.
18:48 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Die Bauherren B und C könnten sich für den Bau und die anschließende Vermietung des Wohn- und Geschäftshauses zu gleichen Teilen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen. Die Vermietung des Geschäftshauses ist dann eine vermögensverwaltende Tätigkeit der GbR, die dann aus der Vermietung des Geschäftshauses Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (§ 21 Einkommensteuergesetz (EStG)) ...
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