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Aufgabegewinn Gewerblicher Gründstückhandel

Gefragt am 26.02.2024
13:37 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 293

 

Ich hatte Immobilien sehr günstig gekauft und ein paar auch verkauft. Daraufhin musste ich ein gewerblichen Gründstückshandel anmelden und habe bilanziert. Zum 31.12.2020 habe ich das Gewerbe in Deutschland aufgegeben, habe meinen Wohnsitz offiziell ab 1.1.2024 ins EU-Ausland verlegt. Jetzt will das Finanzamt eine Aufgabegewinnermittlung für die Immobilien, die sich wohl im Betriebsvermögen befinden.

1. Wie berechnet sich der Aufgabegewinn? Gegenwärtiger Wert miuns Anschaffungskosten? oder Gegenwärtiger Wert minus damaliger Wert, als die Immobilie in mein Firmenbestand wechselte? Oder anders?

Ich suche eine Möglichkeit, keinen Aufgabegewinn zu erzeugen.

2. Ich habe im Ausland Immobilien gekauft. Kann ich das Gewerbe im Ausland quasi fortführen und damit einem Aufgabegewinn entgehen?

3. Ich hatte bei der Stadtverwaltung das Gewerbe nie angemeldet. Hilft das?

4. Welche Möglichkeit gibt es, den Aufgabegewinn klein zu halten oder ganz wegzureden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.02.2024
13:37 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 29.02.2024
14:16 Uhr

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Beantwortet am 29.02.2024 14:16 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 293

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Immobilienbesteuerung)


Sehr geehrter Fragesteller,

die Frage nach der Berechnung des Aufgabegewinns und Möglichkeiten, diesen zu minimieren oder zu vermeiden, ist insbesondere für Unternehmer und Gewerbetreibende von großer Bedeutung. Im Folgenden wird auf die Berechnung des Aufgabegewinns eingegangen, die Möglichkeit der Fortführung des Gewerbes im Ausland diskutiert, die Relevanz der Gewerbeanmeldung erörtert und Strategien zur Minimierung des Aufgabegewinns vorgestellt.


1. Berechnung des Aufgabegewinns

Die Berechnung des Aufgabegewinns erfolgt nach § 16 Abs. 2 und Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Aufgabegewinn ist die Differenz zwischen dem Wert der erhaltenen Gegenleistungen zuzüglich des Werts der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und den Aufgabekosten sowie den Buchwerten des Betriebsvermögens. Die Gegenleistungen können in Geld oder anderen Wirtschaftsgütern bestehen. Die Aufgabekosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe stehen. Die stillen Reserven, die in den Wirtschaftsgütern liegen, werden somit aufgedeckt und der Besteuerung unterworfen ...



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