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Abstzbarkeit von Kosten für Erwerb Grundstück bei Vermietung

Gefragt am 01.02.2010
13:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4358

 

Ich möchte mein 1980 auf einem Erbbaugrundstück gebautes Haus vermieten. Das Haus ist inzwischen abgezahlt, aber vor knapp zwei Jahren habe ich das Grundstück für 240000 Euro gekauft. Dafür habe ich eine Hypothek (als Teilfinanzierung) aufgenommen.

1.) Kann ich die Schuldzinsen für die Hypothek fürs Grundstück absetzen?
2.) Wie ermittle ich die AfA? Da geht der Grund wahrscheinlich nicht ein. Ich habe keine aussagekräftigen Unterlagen mehr über die Kosten des Hausbaues.
3.) Ich habe vor 2 Jahren umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt, weitgehend in Eigenleistung. Kann ich davon etwas geltend machen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.02.2010
13:33 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 01.02.2010
14:14 Uhr

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Beantwortet am 01.02.2010 14:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4358

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1.) Die Schuldzinsen für das Grundstück sind ab dem Zeitpunkt der Vermietungsabsicht, sofern keine Eigennutzung vorliegt, absetzbar. Maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt.

2.) Die AfA bemisst sich nach den Herstellungskosten und beträgt für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude in der Regel 2% dieser Summe ...



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