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Abschreibungsmöglichkeit einer Immobilie nach Erbauseinandersetzung

Gefragt am 22.03.2022
13:00 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 702 | Bewertung 5/5

 

Im Zuge eines notariellen Erbauseinandersetzungsvertrages wurde ich Alleineigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung. Um Alleineigentümer zu werden, habe ich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 50.000 Euro geleistet.
Eine Abschreibung durch die Erbengemeinschaft war in den letzten Jahren nicht mehr möglich, da die Eigentumswohnung bereits vor über 50 Jahren errichtet wurde.

Kann ich als neuer Eigentümer die Immobilie erneut abschreiben? Falls dies nicht der Fall ist, kann ggf. die genannte Ausgleichszahlung abgeschrieben werden und mit welchen Prozentsatz?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.03.2022
13:00 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 22.03.2022
13:37 Uhr

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Beantwortet am 22.03.2022 13:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 702 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)


Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihr Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass die ETW zum Privatvermögen gehört.

Die Erbauseinandersetzung ist in einen unentgeltlichen und entgeltlichen Teil aufzuteilen ...



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