Abschreibung herstellungsnaher Anschaffungskosten
Gefragt am 26.11.201317:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2815
Guten Tag.
Nach dem Erwerb eines Betriebsgebäudes welches als Gewerbebetrieb genutzt werden soll wurden umfangreiche Sanierungs- u. Modernisierungsmaßnahmen getätigt. Das Haus wurde sehr günstig erworben und ein vielfaches investiert (die 15%-Grenze ist überschritten), somit handelt es sich wohl um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die abgeschrieben werden können.
Das Haus wurde im Januar 2012 erworben, die Renovierungsmaßnahmen erstrecken sich über einen Zeitraum von 18 Monaten.
Wenn ich es richtig verstanden habe kann das Gebäude ab Januar 2012 abgeschrieben werden, richtig (Afa-Satz 3%?)?
Wie funktioniert die Abschreibung der Herstellungskosten? Erst nach Fertigstellung der gesamten Maßnahmen (also ab Juli 2013 bzw. zum Jahresende 2012) oder bereits jeweils zeitanteilig ab dem Monat indem die die Kosten angefallen sind?
Über Ihre Antwort freue ich mich.
17:17 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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