Abgrenzung von priv. - gewerblichem Immobilienhandel
Gefragt am 03.03.201119:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3773
Anfrage an einen Steuerberater,
kurze Erläuterung zum Hintergrund:
- Ich werde in diesem Jahr 4 Grundstücke verkaufen
- Alle Grundstücke sind fremdfinanziert
- 3 Grundstücke habe ich 2000 (Beurkundung am 12.12.2000) gemeinsam mit einem Partner zur gewerblichen Vermarktung (Wohneigentum) erworben. Niemals Selbstnutzung.
Es muss jetzt verkauft werden, weil die Losten der Fremdfinanzierung zu hoch sind. Ein Gewinn ist wegen der hohen Finanzierungskosten nicht zu erzielen.
In die Grundstücke wurden seit dem Erwerb neben dem Kaufpreis, der Maklerprovision, der Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Gebühren der Müllabfuhr, jährliche Grundsteuer, Vermessungskosten für Teilung usw. erhebliche Gelder gesteckt, die inzwischen den Kaufpreis und auch den Verkaufspreis übersteigen. Hinzu kommen noch die Zinsen der Fremdfinanzierung.
- 1 Grundstück mit EFH habe ich zur Eigennutzung 1994 gemeinsam mit meiner Ehefrau erworben. Dieses Grundstück wurde ausschließlich nur selbst genutzt. In das Haus wurden in den Jahren des Besitzes Renovierungsleistungen gesteckt, die einen hohen nicht nachweisbaren Eigenanteil (Muskelhypothek) haben. Für die Materialien sind Rechnungen teilweise vorhanden.
1. Werde ich durch den Verkauf der 4 Grundstücke ein gewerblicher Grundstückshändler auch wenn ein Grundstück nur selbstgenutzt ist und jetzt wegen der Scheidung verkauft werden muss?
2. Ist das selbstgenutzte EFH-Grundstück bei der Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Grundstückshandel nicht relevant (3 Grundstücksgrenze)?
3. Wenn gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, Welche Kosten kann ich gegen den Verkaufserlös aufrechnen zur Gewinnminderung. Wenn ich alle Kosten seit dem Erwerb absetzen kann entstehen nach überschlägiger Schätzung Verluste von ca. 150T€ .
Werden diese Verluste vom FA in voller Höhe anerkannt und gleich abgesetzt oder über mehrere Jahre verteilt?
19:29 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Zunächst einmal muß geklärt werden, ob in Ihrem Falle überhaupt ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Wenn Sie über Jahre hinweg Grundstücke erwerben und veräußern kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen, der zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt ...
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