3 Objekte Grenze
Gefragt am 28.08.202308:51 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 472 | Bewertung 5/5
Guten Morgen,
meine Frage lautet wie folgt:
Jemand hat 12 Eigentumswohnungen als Privatperson und alle Wohnungen sind seit über 10 Jahren fremdvermietet.
Die Spekulationsfrist ist somit vorbei und man könnte steuerfrei verkaufen.
Was ist aber mit der 3 Objekte Grenze?Dort heißt es: Innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte verkaufen heißt gewerblicher Grundstückshandel plus als Immobilienmakler branchenkundig? Weiterhin wurden 5 ETW in den letzten 3 Jahren für 30000€ renoviert.(Wert einer Wohnung 200000€). Wieder neues Zählobjekt?
Kann mann jetzt alle 12 ETW steuerfrei verkaufen im Sinne der 3 Objekt grenze oder nicht? Danke und Gruß
08:51 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Morgen,
gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Frage folgende Rückmeldung.
Im BMF-Schreiben der Finanzverwaltung heißt es u.a..
"Sind bebaute Grundstücke bis zur Veräußerung während eines langen Zeitraums (mindestens zehn Jahre) vermietet worden, gehört grundsätzlich auch noch die Veräußerung der bebauten Grundstücke zur privaten Vermögensverwaltung (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 1990 – BStBl II S ...
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