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1 Erhaltungsaufwand Dämmung Fenster 2 Gewerblichkeit möblierte Vermietung

Gefragt am 05.10.2023
12:42 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 217

 

Handelt es sich hier um Erhaltungsaufwand bzw. wie werden folgende Punkte erfasst:

(Sofern Erhaltungsaufwand möglich ist, bitte die Argumente für die Begründung beim Finanzamt nennen.)
1. In einem alten Gebäude wird die oberste Geschossdecke gedämmt.
a. Zuvor hat das Gebäude den Mindestwärmeschutz eingehalten.
b. Das Gebäude hat den Mindestwärmeschutz nicht eingehalten, deswegen wird gedämmt.
2. Die Fassade wird erneuert und aufgrund der gesetzlichen Anforderungen wird eine nachträgliche Dämmung angebracht.
3. Es werden neue Fenster jetzt nachträglich mit Rollläden eingebaut (zuvor keine Rollläden).


Wie wird die Gewerblichkeit bei der möblierten Vermietung vermieden (bspw. Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch)?
Was sind die wichtigsten Punkte zur Vermeidung der Gewerblichkeit?
Welche Dienstleistungen sind erlaubt und welche nicht in diesem Zusammenhang?
Ein Hausmeister soll die Instandhaltung und Vermietung übernehmen. Ist dies problematisch?
Es sollen mehrere und später evtl. alle Wohnungen in einem Haus möbliert zum vorübergehenden Gebrauch vermietet werden. Wie wird die Gewerblichkeit vermieden? Muss ggf. zur Vermeidung länger als der vorübergehende Gebrauch vermietet werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.10.2023
12:42 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 06.10.2023
11:10 Uhr

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Beantwortet am 06.10.2023 11:10 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 217

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

Gern beantworte ich Ihre Fragen:

Handelt es sich hier um Erhaltungsaufwand bzw. wie werden folgende Punkte erfasst:

1. In einem alten Gebäude wird die oberste Geschossdecke gedämmt.
a. Zuvor hat das Gebäude den Mindestwärmeschutz eingehalten.
b. Das Gebäude hat den Mindestwärmeschutz nicht eingehalten, deswegen wird gedämmt.
2. Die Fassade wird erneuert und aufgrund der gesetzlichen Anforderungen wird eine nachträgliche Dämmung angebracht.
3. Es werden neue Fenster jetzt nachträglich mit Rollläden eingebaut (zuvor keine Rollläden).

Zu Ihren Fragen bezüglich des Erhaltungsaufwands:

1. Dämmung der obersten Geschossdecke in einem alten Gebäude:
a. Wenn das Gebäude zuvor den Mindestwärmeschutz eingehalten hat, kann die Dämmung als Erhaltungsaufwand betrachtet werden. Dies liegt daran, dass die Maßnahme den Zustand des Gebäudes erhält und nicht wesentlich verbessert ...



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