vorübergehender EU-Auslandsaufenthalt
Gefragt am 26.07.201222:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3723 | Bewertung 1.7/5
Meine Lebensgefährtin wird beruflich für 10 Monate nach Spanien entsendet. Ich habe durch meine nicht-selbständige Tätigkeit in der IT-Branche einen relativ hohen Homeoffice-Anteil und würde gerne deswegen meinen Hauptwohnsitz für diese Zeit mit nach Spanien verlegen. Meine Wohnung in Deutschland wird aber nicht aufgelöst, da ich sehr regelmäßig in Deutschland sein werde. Der Lebensmittelpunkt für diese Zeit wird aber Spanien sein.
Aufgrund des Meldegesetzes muss ich mich in Deutschland abmelden und diese Abmeldebescheinigung auch in Spanien bei diversen Behördengängen vorlegen. Daher ist für mich eine Abmeldung unumgänglich.
Zusätzlich betreibe ich nebenberuflich auf Selbständigen Basis ein kleines Gewerbe mit dem Vertrieb von eigener Software (max. 5.000 Euro Umsatz im Jahr, ausschließlich Kunden in Deutschland).
1. Welche steuerliche Auswirkung hat die polizeiliche Abmeldung meines Wohnsitzes in Deutschland?
2. Welche Information (Formulare?) muss ich an das FA weitergeben, damit ich weiterhin voll umfänglich in Deutschland versteuert werde? Eine Versteuerung in Spanien soll unbedingt vermieden werden.
Für meinen Arbeitgeber soll sich keine Änderung in der Abfuhr der Sozialversicherung (bereits mit der KK geklärt) und der Einkommensteuer ergeben. Auszahlung auf ein deutsches Bankkonto, voll versteuert in Deutschland.
3. Gibt es einen gravierenden Nachteil aus meiner vorübergehenden Abmeldung? Auch bezüglich der nebenberuflichen Selbständigkeit.
22:06 Uhr
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Antwort unseres Experten
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Wenn Sie Ihren Wohnsitz offiziell nach Spanien verlagern, sind Sie in Spanien einkommensteuerpflichtig. Jeder Staat behandelt seine Steuerpflichtigen unterschiedlich ...
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