unbeschränkt steuerpflichtig wenn 100% Einnahmen in D
Gefragt am 18.04.201112:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4369
Meine sehr geehrten Damen und Herren
ich bin verheiratet und habe meinen Lebensmittelpunkt in Österreich (30km zur Deutsch/Österreichischen Grenze). Meine Frau bezieht aus der österreichischen Pensionskasse eine Ivaliditätspension. Ich fahre jeden Tag zu meinen Arbeitgeber nach Deutschland, wo ich meinen Lohn aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehe. Darüberhinaus arbeite ich als freiberuflicher Dozent an der VHS in Deutschland. Da ich mein Gehalt zu 100% in Deutschland erwirtschafte, müsste ich in D unbeschränkt steuerpflichtig sein. Nach meinen Recherchen und RS mit einem österreichischen Steuerberater müsste ich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht für Deutschland ausfüllen. "Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger
Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG"
Ich möchte in Deutschland Steuer zahlen. Ist das mit dieser Argumentation möglich?
Vielen Dank
12:27 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Grenzgänger)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Natürliche Personen werden unter folgenden Voraussetzungen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt ( fiktive unbeschränkte Steuerpflicht):
Antrag,
kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland,
Einkünfte, die zu mindestens 90 v ...
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