Selständig und Firma im Ausland eröffnen
Gefragt am 31.07.201620:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2009
Ich bin Selbständig und ich der Offshore Branche tätig und mehr als 180 Tage im Jahr nich in DE. Ich habe eine Frau und ein Haus in DE. Wenn ich dann aber mal frei habe fahre ich mit meiner Frau in den Urlaub nach Malta bis ich wieder Arbeiten muss oder irgenwas in DE zu erledigen ist.
Da ich mehere Personen kenne, die auf Malta leben und dort auch Ihren Firmensitz hben wollte ich gerne Wissen ob das für mich auch Möglich ist meinen Firmensitz nach Malta zu verlegen. Das Problem sehe ich aber in meiner Frau da, Sie ja mehr oder weniger in De leben wird.
Wie würde sich das Gestalten wenn ich mein Gewerbe in DE abmelde ?
Wo wäre ich steuerpflichtig wenn ich eine Firma in Malta eröffne und meine Frau in DE lebt ?
Kann ich mich dort auch anstellen und einfach Gehalt beziehen in Deutschland ?
Kann man einfach seinen Erstwohnsitz ändern und meldet diesen in Malta an ?
Was passiert wenn ich michdan in De aufhalte ?
Muss ich meine Erstwohnsitz einfach nach Malta verlegen und bin aus der deutschen Steuer raus ?
20:44 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Grenzgänger)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
In Ihrem Fall muss man trennen zwischen einem möglichen Sitz der Firma und Ihrem Wohnort.
Selbstverständlich können Sie im Rahmen der Niederlassungsfreiheit den Firmensitz jederzeit nach Malta verlegen mit dem Ergebnis, dass Ihre Firma in Malta steuerpflichtig wird. Allerdings ist fraglich, ob nicht auch gleichzeitig eine Steuerpflicht in Deutschland besteht, da man durchaus annehmen kann, dass die Firma in Ihrem Haus in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält ...
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