Existenzgründung Grenzgänger Wohnhaft in D Arbeit in L Gewerbe in Fragezeichen
Gefragt am 09.06.201713:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1755
Guten Tag,
ich wohne in Deutschland und arbeite Vollzeit in Luxemburg. Neben der Arbeit möchte ich im Internet Waren ein- und verkaufen (Amazon, Ebay).
Wieviel Euro darf ich in Deutschland nebenbei verdienen, ohne mein Hauptgehalt in Deutschland versteuern zu müssen? Oder ist es sinnvoller in Luxemburg ein Gewerbe anzumelden und die Waren von dort zu vertreiben?
Vielen Dank vorab!
13:31 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Grenzgänger)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Für die Frage, wo das Gehalt aus Ihrer Arbeit versteuert wird, ist irrelevant, wie hoch es ist.
Nach Art. 14 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland - Luxemburg (DBA) hat Luxemburg das alleinige Besteuerungsrecht daran, da Sie die Tätigkeit in Luxemburg ausüben. Zusätzlich Einkünfte ändern daran nichts.
Sie müssen in der Konstellation allerdings in Deutschland eine komplette Steuererklärung abgeben, in der Sie neben den Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb auch die Einkünfte aus Luxemburg erklären ...
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