Auszahlung aus Freizügigkeitskonto Steuerliche Behandlung
Gefragt am 20.09.202010:35 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1632
Guten Tag
Ich war von 2016 bis Ende 2017 in der Schweiz tätig und steuerlich Grenzgänger, da in Deutschland wohnend.
Nach Beendigung der Tätigkeit ist mein Geld aus der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto geflossen.
Ich beabsichtige nun die gesamte Summe im Rahmen eines Hauskaufs abzuheben.
Die nun spannende Frage ist, wie dieses Geld steuerlich zu behandeln ist. Die Aufteilung in den obligatorischen überobligatorischen Teil ist vorhanden.
Nach meinem bisherigen Verständnis wird der der obligatorische Teil mit den aktuellen Besteuerungsanteil von 80% versteuert, aber wie ist es mit dem überobligatorischen Anteil?
Ist es dort auch ein prozentualer Anteil oder nur der Ertragsanteil, sprich Zinsen? Wo werden diese beiden Anteile den in der Steuererklärung eingetragen?
Vielen Dank
10:35 Uhr
Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Grenzgänger)
Sehr geehrter Fragesteller,
mein Name ist Hannu Wegner und ich bin Steuerberater in Rellingen.
Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.
Ihre Frage betrifft das deutsch-schweizerische Steuerrecht, insbesondere in Bezug auf die Auszahlung von Mitteln aus einem schweizerischen Freizügigkeitskonto. Ihre Situation ist tatsächlich etwas komplex, da sie sowohl das schweizerische Pensionskassensystem als auch das deutsche Steuerrecht betrifft.
Grundsätzlich unterliegen Leistungen aus der schweizerischen Pensionskasse dem Progressionsvorbehalt in Deutschland ...
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