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Angabe des Gehaltes

Gefragt am 15.01.2011
10:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3773

 

Guten Tag ich bin Grenzgängerin und gebe Anfang des Jahres immer eine evtl. Gehalterhöhung beim Finanzamt an. In 2010 erhielt ich mehrere Überstunden ausbezahlt (etwa 2.100 Euro) und habe versäumt, dies noch in 2010 dem Finanzamt mit zu teilen. Ich hätte nicht daran gedacht, dass dies eine Steuerhinterziehung sein könnte, denn bei Abgabe der Steuererklärung für 2010 sieht das Finanzamt ja sowieso was ich an Einkünften bezogen habe. Jetzt habe ich allerdings ein schlechtes Gewissen, weil ich auf der Festsetzung der Vorauszahlung den § 153 AO gelesen habe. Wie soll ich mich nun verhalten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.01.2011
10:12 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 15.01.2011
12:04 Uhr

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Beantwortet am 15.01.2011 12:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3773

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Grenzgänger)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die steuerrechtliche Würdigung basiert auf den gemachten Angaben zum Sachverhalt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerrechtliche Würdigung beeinflussen ...



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