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60-Tage-Regelung Schweiz - Deutschland - Fragen

Gefragt am 11.10.2014
10:40 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4158

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich werde ab dem 01.01.2015 in der Schweiz arbeiten. Mein Arbeitgeber liegt über 150km von meinem deutschen Wohnsitz entfernt. Da ich teilweise pendeln und teilweise in der Schweiz bleiben werde, möchte ich die 60-Tage-Regelung gerne in Anspruch nehmen und in der Schweiz versteuern. Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Welche Nachweise benötige ich um definitiv keine Nachzahlungen in Deutschland zu riskieren? Ist es einfacher sich als Wochenaufenthalter eine Wohnung zu holen?
2. Ich werde einen Firmenwagen erhalten. Kann ich diesen und somit auch den Geldwerten Vorteil ebenfalls in der Schweiz zu versteuern? Da mein offizieller Arbeitsweg 150km beträgt, mit welchen Kosten habe ich hier zu rechnen (Fahrzeugweg ca. 150km)?
3. welcher Quellensteuersatz ist gültig, der des Grenzgängers oder der des jeweiligen Kantons?
4. ist es korrekt dass ich für 2015 trotzdem eine Einkommensteuererklärung in Deutschland erstellen muss?

Vielen Dank für die Beratung.
Schöne Grüße
Carolin Grab

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.10.2014
10:40 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 12.10.2014 10:56 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4158

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung, wobei eine Frage in der Schweiz zu klären ist.

Sie haben einen Wohnsitz in DE und werden in der Schweiz arbeiten, wobei die Fahrstrecke 150 km beträgt. Sie werden vor Ort eine Wohnung beziehen, womit Sie auch einen Wohnsitz in der Schweiz haben werden (sonst funktioniert das ganze nicht).

Grundsätzlich ist es erst einmal nicht entscheidend, ob Sie selbst beschließen, unter der Woche oder Wochenends in der Schweiz zu bleiben. Die 60 Tage Regelung bezieht sich nur auf eine BERUFLICH BEDINGTE UNZUMUTBARKEIT der ARBEITSTÄGLICHEN RÜCKKEHR an den Wohnort (sog. Nichtrückkehrtage), also aufgrund der Arbeitsausübung, und nicht privat motiviert ...



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