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Wechsel der Gewinnermittlung bei Aufgabe des Betriebes?

Gefragt am 29.03.2014
09:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10985

 

Sehr geehrter Steuerberater, ich habe meinen Gewerbetrieb (Vermittlung Kurierfahrten) per 31.12.13 aufgelöst/abgemdelt. Bisher habe ich immer eine Einnahme-Überschussrechnung abgegeben (umsatzsteuerpflichtig). Nun wollte ich die EÜR per 31.12.13 über elster erstellen (mein Umsatz belief sich in 2013 bei 20.000 euro). Mein Kfz habe ich in 2013 veräußert, per 31.12. gab es kein Anlagevermögen mehr. Nun sagt mir das Programm ich muss die Gewinnermittlungsart wechseln? Was muss ich nun tun, bzw. wie gehe ich vor. (Ich möchte aus Kostengründen alles selbst abwickeln).
MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.03.2014
09:28 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 29.03.2014
11:54 Uhr

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Beantwortet am 29.03.2014 11:54 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10985

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes gilt als Betriebsveräußerung (§ 16 Abs ...



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