Vorsteuer und Gewinnminderung bei Anschaffungen für Blog-Artikel
Gefragt am 10.04.201510:58 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2440
Moin!
Ich bin selbständige Mediengestalterin mit Gewerbe und betreibe nebenher bzw. auch im Rahmen dieser Tätigkeit einen Blog.
Mit diesem Blog erziele ich (geringe) Werbeeinahmen, die dementsprechend in den Umsatz meiner Firma mit hineinfallen. Allerdings würde ich gerne gewisse Anschaffungen gewinnmindernd geltend machen und auch Vorsteuer ziehen - nehmen wir als Beispiel mal, ich kaufe mir eine neue Jacke.
Wenn ich über diese neue Jacke auf meinem Blog schreibe, Fotos davon zeige etc. kann ich dann entsprechend Vorsteuer ziehen etc? Oder muss dafür ein Auftrag des Jackenherstellers vorliegen, einen Beitrag über die Jacke zu schreiben?
Ich würde das selbst ja so sehen, dass jede Anschaffung, die ich mache um Content zu erzeugen, auch entsprechend gewinnmindernd eingebracht werden kann.
Wenn ich da richtig liege:
Auf welches Konto buche ich derartige Anschaffungen?
Gibt es Stolpersteine, die ich beachten muss?
10:58 Uhr
Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Ich bleibe vorerst bei Ihrem Beispiel, der Jacke:
Letztendlich müsste \"nur\" sichergestellt sein, dass die Jacke nicht auch privat getragen wird, und genau hier liegt auch der angesprochene Stolperstein ...
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