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Vorsteuer Betriebsausgaben bei Wohn und Geschäftshaus geltend machen

Gefragt am 11.07.2016
12:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1787

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe ein Gewerbe im IT Bereich und habe mir jetzt ein Wohn und Geschäftshaus bauen lassen. Dieses Haus ist voll vernetzt (KNX System) und soll gleichzeitig auch als Demo Haus für mein Gewerbe genutzt werden. Das Haus ist 160qm groß. Meine Frage lautet daher wie viel kann ich von der Vorsteuer und den mir entstandenen Kosten beim Finanzamt als Betriebsausgabe geltend machen und welche Nachteile könnten mir dabei entstehen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.07.2016
12:06 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 11.07.2016
18:55 Uhr

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Beantwortet am 11.07.2016 18:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1787

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Antwort, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Grundsätzlich können Sie alle Kosten steuermindernd geltend machen, die in Zusammenhang mit Ihrem Gewerbe angefallen sind. Gleiches gilt für die Vorsteuer.

Sie haben hier ein sogenanntes gemischt genutztes Wirtschaftsgut angeschafft. Von daher müssen Sie die Baukosten in einem angemessenen Verhältnis auf den Privatbereich (also die Wohnung) und das Gewerbe aufteilen.

Normalerweise ist der Aufteilungsschlüssel einfach: Sie nehmen die Gesamtfläche und ermitteln den Anteil an Wohn- und Gewerbefläche ...



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