Verluste als Gesellschafter einer GmbH bei deren Insovenz
Gefragt am 10.03.201206:32 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8727 | Bewertung 5/5
Ich habe zum 1.1.2005 als Angestellter einer GmbH Gesellschaftsanteile mit einem Nennbetrag von ca.3200 Euro (entspricht 12,5% der Anteile) erworben.
Der eigentliche Kaufpreis lag dem damaligen Wert der GmbH entsprechend höher.
Im Februar 2011 meldete die GmbH Insolvenz an.
Bis dahin gab es keine Gewinnauszahlungen an die Gesellschafter. Ich habe also keinerlei Nutzen aus der Beteiligung gezogen.
Kann ich den Verlust der Gesellschaftsanteile in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Wenn ja, kann dann der Nennbetrag oder der Kaufbetrag angesetzt werden und in welches Formular erfolgen die Eintragungen?
06:32 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da Sie innerhalb der letzten fünf Jahre an der GmbH zu mehr als 1% beteiligt waren liegt eine wesentliche Beteiligung vor. Die Einkünfte aus der Veräußerung solcher Anteile werden gemäß § 17 Einkommensteuergesetz als gewerbliche Einkünften klassifiziert.
§ 17 (2) EStg : Veräußerungsgewinn im Sinne des Absatzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt ...
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