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Verbuchung Reisekosten EÜR 2008

Gefragt am 22.07.2009
17:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4693 | Bewertung 5/5

 

Im Rahmen unserer Tagesgeschäfts beauftragten wir (Dienstleister, EÜRler)2008 von Zeit zu Zeit aus Kapazitätsgründen einen externen (freiberuflichen) Unternehmensberater mit der Auftragsdurchführung und -erfüllung vor Ort bei unseren Kunden bzw. auf Messen.

Aus organisatorischen Gründen - viele Hotels und Autovermieter verlangen grundsätzlich zur Reservierung Kreditkarten - und aus Kostengründen - eine Frage der Konditionen - buchte und bezahlte unser Unternehmen in diesem Zusammenhang z.B. die Hotelzimmer, die Flüge oder auch einmal einen Mietwagen. Die entsprechenden Belege sind aus diesem Grund richtigerweise auf unser Unternehmen ausgestellt.

Wie sind diese Aufwendungen zu verbuchen, da es sich doch hier weder um die Reisekosten
a) des Unternehmers oder
b) um die eines unserer Angestellten
handelt?

Wo finden diese Aufwendungen ihren Platz in der EÜR 2008?
Wie werden sie verbucht - SKR04?

Herzlichen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2009
17:42 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 22.07.2009
18:09 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2009 18:09 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4693 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrte(r)Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der von Ihnen beauftragte Unternehmensberater war Ihnen gegenüber auf selbständiger Basis tätig ...



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