Sonderabschreibung Photovoltaikanlage
Gefragt am 30.12.201110:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4899
Habe im Nov. 2009 eine Photovoltaikanlage Netto 220000€ (ohne Montage) gekauft. Kann ich fürs Jahr 2010 (EÜR) eine Sonderabschreibung von 20% in Anspruch nehmen? Bei der vorläufigen Festsetzung steht sie mit 5% linear (12500€) in der AfA. Soll ich Einspruch einlegen!
10:19 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie können die Sonderabschreibungen nur geltend machen, wenn die Photovoltaikanlage im Rahmen eines Gewerbebetriebes betrieben wird ...
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