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PV- Anlage ins Betriebsvermögen aufnehmen.

Gefragt am 01.10.2022
16:50 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1439

 

Wann und wie nehme ich meine PV- Anlage ins Betriebsvermögen auf?
Ich habe eine PV Anlage 9,3kWp auf meinem Eigenheim installieren lassen (Rechnungsdatum im Juli 22), die Steuervariante gewählt, bin damit als Einzelunternehmer beim FiAmt registriert, möchte sowohl die Umsatzsteuer zurückhaben als auch die Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. und habe diese Frage 2 x vom FA unterschiedlich beantwortet bekommen: 1. Ich solle das gleich nach der Inbetriebnahme mittels des Formulars "BBW 50.1 Anlage Betriebsvermögen" und der Rechnung dem FA mitteilen. 2. Es genüge, den Wert in der EÜR für 2022 dann einzutragen, das FA würde dann ggf. Rechnungen und weitere Belege anfordern. Anmerkung: eine Quartalsmässige UST- Voranmeldung brauche ich nicht zu machen, weil ich aus anderem Anlass nur Jahres-USTE abzugeben verpflichtet bin (vom FA bestätigt). Die Anlage ist mein Eigentum und hat keine weiteren Miteigentümer.
Was ist nun richtig, um nichts zu versäumen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.10.2022
16:50 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 01.10.2022
16:57 Uhr

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Beantwortet am 01.10.2022 16:57 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1439

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Guten Tag,

Sie melden hier mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den Gewerbebetrieb „Betrieb einer PV-Anlage“ über Elster beim Finanzamt an. Damit ist das Finanzamt dann ausreichend informiert ...



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