PV- Anlage ins Betriebsvermögen aufnehmen.
Gefragt am 01.10.202216:50 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1618
Wann und wie nehme ich meine PV- Anlage ins Betriebsvermögen auf?
Ich habe eine PV Anlage 9,3kWp auf meinem Eigenheim installieren lassen (Rechnungsdatum im Juli 22), die Steuervariante gewählt, bin damit als Einzelunternehmer beim FiAmt registriert, möchte sowohl die Umsatzsteuer zurückhaben als auch die Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. und habe diese Frage 2 x vom FA unterschiedlich beantwortet bekommen: 1. Ich solle das gleich nach der Inbetriebnahme mittels des Formulars "BBW 50.1 Anlage Betriebsvermögen" und der Rechnung dem FA mitteilen. 2. Es genüge, den Wert in der EÜR für 2022 dann einzutragen, das FA würde dann ggf. Rechnungen und weitere Belege anfordern. Anmerkung: eine Quartalsmässige UST- Voranmeldung brauche ich nicht zu machen, weil ich aus anderem Anlass nur Jahres-USTE abzugeben verpflichtet bin (vom FA bestätigt). Die Anlage ist mein Eigentum und hat keine weiteren Miteigentümer.
Was ist nun richtig, um nichts zu versäumen?
16:50 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Guten Tag,
Sie melden hier mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den Gewerbebetrieb „Betrieb einer PV-Anlage“ über Elster beim Finanzamt an. Damit ist das Finanzamt dann ausreichend informiert ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" Jetzt eigene Frage stellen!