Liebhaberei
Gefragt am 09.02.201015:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4302
Steuererklärung 2008:
Ich habe ein Nebengewerbe Webdesign angemeldet und seit Begründung 2001 folgende Gewinne/Verluste erzielt:
2001: -1020,-
2002: +475,-
2003: +2448,-
2004: +3264,-
2005: -1552,-
2006: -2912,-
2007: -1879,-
Kann ich 2008 wieder Verluste geltend machen, oder muss ich mit der Einstufung des Gewerbes als Liebhaberei rechnen?
Danke!
15:06 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei einem Gewerbebetrieb spricht der erste Anscheinsbeweis immer für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei, so hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 20 ...
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