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Kleinunternehmer

Gefragt am 27.06.2012
13:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4390 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen bzw. Klärung folgenden Sachverhalts:

ich bin seit 01.2008 Kleinunternehmer laut Steuererklärung & EÜR
der Umsatz war 2008- 2011 unter 17500 € geblieben.
2008 unter 17500 € Kleinunternehmer
2009 unter 17500 € Kleinunternehmer
2110 unter 17500 € Kleinunternehmer
2011 unter 17500 € Kleinunternehmer
2012 unter 50000 € Kleinunternehmer
was ist 2013
In 2012 wird der Umsatz unter 50000 € bleiben, aber im Juli 2012 wird der Umsatz schon 21000 € betragen, muss ich dem Finanzamt dass jetzt schon ankündigen?
und wie verfahre ich ohne Steuerberater im Jahr 2013 .
kann ich und als was kann ich Hof- und Wegbefestigung absetzen ( sonstige betribl. Ausgaben )

ich danke im Voraus für ihre Bemühungen und erwarte Ihre Antwort

mfg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.06.2012
13:41 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.06.2012 15:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4390 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmer-Regelung sind der Umsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 € nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 € voraussichtlich nicht übersteigen ...



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