Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung"

Kfz-Sonderabschreibung bzw. Afa nach Gewinnrückgang wegen Krankheit

Gefragt am 23.06.2020
18:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1100 | Bewertung 5/5

 

Hallo Herr Christiansen,

wieder mal Fragen zum Firmen-Fahrzeug.
Ich habe mir im Mai 2019 einen Jimny GJ (€ 23900) gekauft und nutze diesen ausschließlich für dienstliche Fahrten, also zu mehr als 90 %.
Natürlich führe ich ein Fahrtenbuch.
Für meine privaten Fahrten habe einen Toyota LC und zusätzlich für die Stadt das alte Auto meiner Frau, für das ich Steuern und Versicherung bezahle.
Meine Frau fährt ein eigenes Auto.

1. Frage: Soll ich das alte Auto meiner Frau zusätzlich auf mich ummelden, um nachzuweisen, dass ich drei Autos habe?

2. Frage: Durch Corona wird in 2020 für einen Vor-Ort-Trainer/Berater wenig Arbeit anfallen.
Außerdem bin ich ernsthaft erkrankt und werde dieses Jahr (2020) bis Anfang Dezember wohl keine weiteren Aufträge annehmen.
Ich beabsichtige für 2020 aber wieder die Sonderabschreibung und normale Afa für das Firmenfahrzeug anzusetzen.
Geht dies auch mit nur wenigen (ca. 1200) Kilometern, die dienstlich gefahren wurden?

3. und wichtigste Frage:
Sollte sich meine Erkrankung bis Mitte 2021 nicht bessern, werde ich meine Selbstständigkeit aufgeben müssen, bzw. auf Tätigkeiten im eigenen Büro beschränken.
Dann fallen keine wesentlichen dienstlichen Fahrten mit dem Jimny mehr an!
Wie wirkt sich der Dienstwagen dann steuerlich aus? Weiter Abschreiben, obwohl nur wenige Kilometer anfallen und der Geschäftsgewinn auch nur noch gering ist?
Kann ich aus dem Dienstwagen nach 2,5 - 3 Jahren wieder ein privat genutzten Pkw machen?
Verbleibt dann der Restwert als Gewinn?
Falls ich den Jimny verkaufe: Wie schlägt sich der Erlös auf meine EÜR aus?
Mit freundlichen Grüßen



Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.06.2020
18:26 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 23.06.2020
19:28 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.06.2020 19:28 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1100 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Hallo und vielen Dank für die Beauftragung bei frag-einen.com!

Ihre Fragen möchte ich gerne wie folgt beantworten.

1) Sofern Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen ist es nicht erforderlich, dass Sie das Fahrzeug Ihrer Frau auf sich zulassen. Der private Nutzungsanteil, auch wenn dieser gering ist, wird ja über das Fahrtenbuch ordnungsgemäß bestimmt.

2) Sofern der betriebliche Anteil im Jahr der Anschaffung und im folgenden Jahr über 90% liegt, ist eine Sonderabschreibung zulässig ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
wie immer - blitzschnell
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
relativ klar erklärt für einen Laien und auch auf die individuellen Beispeile eingegangen
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Sehr zu empfehlen



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung