Kauf eines Geschäftskonzeptes
Gefragt am 19.11.201018:39 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3960
Ich habe im Jahr 2008 eine Geschäftsidee von jemandem gekauft. Der hat einen speziellen Vorleger für Kattzentoiletten entwickelt und auch schon einige dieser Teile verkauft. Nun habe ich ihm quasi die bereits gefertigten Muster, eine Produktbeschreibung und das uneingeschränkte Vertriebsrecht für das Produkt erworben, obwohl es eigentlich gar keinen Schutz für das Produkt gab. Das Patent für das Teil habe ich nun erst später angemeldet und dafür auch Kosten bei Anwalt gehabt.
Anschaffung Idee 9.900,00
Patentanwalt-Kosten 1.032,50
Eintragung DPMA 40,00
Weitere Anwaltskosten, Ausarb. Anmeldung 578,05
Rechts- und Beratungskosten 527,50
Ausarb. Gebrauchsmusteranmeldung 500,00
Rechts- und Beratungskosten 350,00
Sämtliche Kosten habe ich natürlich in die sonstigen Betriebsausgaben genommen. Nun sagt das Finanzamt im Rahmen einer betriebsprüfung, dass die Kosten nicht in den Aufwand gehören und als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden muss.
Ich glaube ich spinne! Kann das wirklich sein? Wie kann ich die oben geschilderten Kosten für den Konzeptkauf in den Aufwand nehmen?
18:39 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihes Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Schauen Sie erst einmal nach, ob der Einkommensteuerbescheid 2008 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs.1 AO steht ( ich meine NICHT den Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO ). Auf dem Bescheid muss vermerkt sein, dass der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 8 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" Jetzt eigene Frage stellen!