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Investitionsabzugsbetrag

Gefragt am 30.01.2020
15:02 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 924

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbständig und war im Jahr 2018 noch bei der Krankenversicherung meiner Frau beitragsfrei familienversichert. Nun erstelle ich die EKST Erklärung 2018. Meine gewerblichen Einnahmen übersteigen die Einkommensgrenze von 5.220,-p.a. um ca 13.000.,-. Nun bin ich auf den Investitionsabzugsbetrag aufmerksam geworden. Nachdem ich ohnehin seit 2019 vermehrt in Maschinen u.ä. investiere, erscheint mir diese Lösung als sehr sinnvoll.
Ich denke die notwendigen Voraussetzung sind bei mir erfüllt.
Unsicher bin ich mir, da ich gelesen habe "der Abzug erfolgt außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung".
Außerdem konnte ich auch nicht eindeutig erforschen, ob der Investitionsabzugsbetrag auch auf verschiedene Investitionen aufgeteilt werden kann. Ich würde beabsichtigen in der EKST 2018 Investitionen über 35.000,- / IAB 14.000,- anzugeben und mit diversen betriebl. Investitionen in den Jahren 2019-2021 zu verrechnen.
Ist meine Vorgehensweise richtig bzw. erfolgsversprechend?

Mit freundlichen Grüßen,
Chr. Breu

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.01.2020
15:02 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 30.01.2020
15:11 Uhr

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Beantwortet am 30.01.2020 15:11 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 924

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.

Sie können den IAB außerbilanziell berücksichtigen. Da ich annehme, dass Sie eine EÜR erstellen, tragen Sie den Betrag von 14.000 EUR in Zeile 101 der Anlage EÜR ein. Ihr Gewinn wird dann um 14 ...



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