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GWG Grenze für Kleinunternehmer inkl. Privatnutzung

Gefragt am 23.12.2021
16:09 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 723 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,

ich muss als Kleinunternehmer eine ESt und EÜR von 2020 nachreichen. Ich habe 2020 mein Gewerbe angemeldet, habe aber noch keine Einnahmen gemacht, lediglich Ausgaben. Im Folgenden geht es um die EÜR:

Gekauft wurde ein iPad + Zubehör für insgesamt 932,64 € (brutto, da Kleinunternehmerregelung, nicht vorsteuerberechtigt). Ich habe gehört, der Maximalbetrag für GWG liegt bei Kleinunternehmern bei 952€ (800€ + MWSt.), allerdings betrug 2020 die gezahlte MWSt wegen Corona nur 16%, was zusammengerechnet nur 928€ beträge, knapp unter dem Wert der Ausgabe.

Ist diese Ausgabe noch als GWG Posten berechtigt?

Außerdem liegt eine Privatnutzung zu 50/50 vor. Ist das korrekt, wenn ich den vollen Kaufpreis als GWG Ausgabe angebe und anschließend die Hälfte des Preises bei den Einnahmen (Zeile 11) angebe?

Das Gewerbe läuft auf mein privates Giro Konto, die Ausgabe für das iPad wurde also von privatem Vermögen gezahlt. Muss ich diese Ausgabe in der EÜR noch als Einlage angeben, da theoretisch privat gezahlt wurde?

Ich bedanke mich vielmals!

Viele Grüße!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.12.2021
16:09 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 23.12.2021
17:10 Uhr

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Beantwortet am 23.12.2021 17:10 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 723 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.

Aufgrund der geringfügigen Überschreitung des Nettobetrags von 800 EUR (hier: 804 Euro) können Sie das Ipad leider nicht als GwG geltend machen. Maßgeblich ist, dass die Anschaffungskosten netto nicht mehr als 800 Euro betragen haben ...



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