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Finanzieller Schaden infolge von Insolvenz steuerlich absetzbar

Gefragt am 21.12.2022
16:19 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 411

 

Ich bin aktuell freiberuflich in Deutschland tätig (Fotograf / Videograf). Zusätzlich bin ich Gesellschafter einer GmbH in Österreich, die nun Insolvenz anmelden musste. Die GmbH hatte damals ein Darlehen erhalten, was über eine Förderstelle mit einer 80% Ausfallshaftung besichert war. Über den Rest (20%) musste alle Gesellschafter eine Haftung / Bürgschaft ablegen. Nun mit Eintritt der Insolvenz fordert die Bank in Österreich jeden Gesellschafter auf, für den verbürgten Betrag aufzukommen (ca. 10.000€).

Die Frage ist, ob ich diesen finanziellen Schaden (10.000€) steuerlich in DE in meiner Gewinn und Verlustrechnung geltend machen kann? Hätte durch die GmBH eine Gewinnausschüttung stattgefunden, wäre ja auch Körperschaftssteuer zu zahlen. Also müsste ein Verlust auch steuerlich geltend machen zu sein?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.12.2022
16:19 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.12.2022
07:44 Uhr

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Beantwortet am 22.12.2022 07:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 411

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen!

Zu Ihre Frage möchte ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:

Nach § 17 Abs. 2a EStG gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft auch Ausfälle von Bürgschaftsregressforderungen. Insofern könnte der Betrag aus der Bürgschaftsinanspruchnahme nach § 17 EStG im Rahmen des Verluste geltend gemacht werden ...



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