Erwerb von Einkaufsguthaben bei Lieferanten als Gewinnkosmetik?
Gefragt am 22.11.201910:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1103
Ich bin Einzelunternehmer (IST-Versteuert, EÜR, UST).
Ein Lieferant für Handelsware bietet mir die Möglichkeit Einkaufsguthaben bei ihm zu erwerben.
Wie wird der Erwerb solches Guthabens buchhalterisch und steuerrechtlch behandelt? (Gewinnkosmektik...?).
Herzlichen Dank!
10:27 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Guten Morgen!
Die Gutscheine hätten keine Gewinnauswirkung zur Folge, da eigentlich nur Zahlungsmittel ausgetauscht werden würden. Sie würden quasi eine Forderung an den Lieferanten haben. Da keine Ware gekauft wird, würde im Rahmen der EÜR auch kein Aufwandskonto angesprochen werden ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" Jetzt eigene Frage stellen!