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EÜR mit Darlehen

Gefragt am 21.09.2021
16:15 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 693

 

Es handelt sich um eine Unternehmensgründung (Einzelunternehmen) mit einem KfW-Kredit von 30.000€.
Folgendes Szenario:
Anschaffungskosten i.H.v. 20.000€, die als GWG direkt als Betriebsausgabe abgerechnet werden können
Weitere Betriebsausgaben i.H.v. 10.000€ im laufenden Geschäftsjahr.
Einnahmen von 15.000€ im laufenden Geschäftsjahr.

Die EÜR würde in diesem Fall bei Jahresabschluss einen VERLUST von 15.000€ ergeben.
Da ich aber 30.000€ über den Kredit erhalten habe, verbleiben im Endeffekt noch 15.000€ im PLUS auf dem Konto.

Was mache ich mit diesem Geld? Kann ich das steuerfrei auf mein Privat-Konto ziehen (um ggf. den Kredit abzugleichen)? Oder muss dieses Geld trotzdem versteuert werden? Laut EÜR existiert das Geld ja gar nicht, da ein Darlehen nicht in der EÜR berücksichtigt werden muss.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.09.2021
16:15 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 21.09.2021
16:26 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.09.2021 16:26 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 693

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Denn Gewinn ermitteln Sie als Einnahme-Überschussrechner grundsätzlich durch Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben, mit einigen Ausnahmen (z,B ...



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