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Einnahme-Überschuss

Gefragt am 30.12.2009
13:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3876 | Bewertung 5/5

 

1-ich habe ca. 10000 euro gewinn. die möchte ich nächstes jahr wieder per wareneinkauf im betrieb investieren. muss ich das als geinn voll versteuern oder gibt es eine lösung?

2-ich verkaufe online (shop+ebay)spielzeuge. ich habe durchschnittlich 2 % nicht bezahlte vorkasse-bestellungen. muss ich für die rechnung erstellen und wieder stornieren?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.12.2009
13:02 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 30.12.2009 13:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3876 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

1. Der Gewinn ist in dem Kalenderjahr zu versteuern in dem er erzielt wurde. Ausgaben für den Wareneinkauf, die im Folgejahr geleistet werden, haben keine Auswirkung auf den Gewinn des laufenden Jahres ...



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