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DISPO nach Geschäftsaufgaben

Gefragt am 27.09.2014
17:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2166

 

Wir hatten ein Gewerbe und ihm rahmen des Gewerbebetriebes hatte uns die Bank auf unserem Geschäftskonto anstelle eines Darlehens einen Dispo eingetragen. Als das Gewerbe beendet war hat der Dispo noch einen negativen Betrag, den wir monatlich Privat zurückzahlen. Können diese Kosten bei der Einkommensteuerklärung als Verlust aus dem Gewerbebetrieb geltend gemacht werden? Wenn ja, wie wird dies bei der EÜR korrekt gebucht? Ein Konto für das Darlehen mit dem Vortrag und dann Einzahlung von wo?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.09.2014
17:38 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 27.09.2014
18:00 Uhr

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Beantwortet am 27.09.2014 18:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2166

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Bei der Rückzahlung des Dispo-Kredites handelt es sich ja nur um die Tilgung eines Darlehens, das durch bestimmte Ausgaben entstanden ist ...



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