Auflösung Ansparrücklage
Gefragt am 15.11.201313:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2689
Ich habe eine gebildete Ansparrücklage aus 2007 vergessen in den folgenden Jahren aufzulösen. Das FA möchte jetzt die Auflösung im noch offenen Steuerjahr 2010 anwenden. Ich möchte jedoch, dass die Auflösung im Jahr 2008 stattfindet. Welche Möglichkeit habe ich, dass dies in 2008 geschieht?
13:19 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Das Recht zur vorzeitigen Auflösung der Ansparrücklage kann längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden, auf welche sich die Auflösung auswirken soll ...
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