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Anschaffungskosten erst im nächsten Jahr abschreiben?

Gefragt am 11.05.2021
11:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 783

 

Ich habe eine ETW an meine eigene Vermögensverwaltungsgesellschaft verkauft. Mit einem separaten Vertrag sollen noch einige Einrichtungsgegenstände die sich in der Wohnung befinden, verkauft werden.

Einige Gegenstände werden für weniger als €250, alle anderen für weniger als €800 verkauft.

Der Verkaufspreis soll von der Gesellschaft an mich in monatlichen Raten gezahlt werden.

Die Zahlungen sollen erst ab 2022 beginnen.


FRAGE:
Ist das so möglich?
Wie kann ich die Anschaffungskosten/Abschreibung erst ab 2022 geltend (zB. über eine kostenlose Überlassung bis Ende 2021 und Verkauf erst in 2022)?
Oder kann ein steuerlicher Verlust in 2021 (durch die Geltendmachung der Anschaffungskosten/Abschreibung in 2021 bei einer Kommanditgesellschaft auf 2022 übetragen werden?
Und: Ist es erforderlich, dass die Ratenzahlungen mit einem Zinsaufschlag belegt werden müssen, oder kann der Kaufpreis einfach in 24 gleichen Raten abgezahlt werden?

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.05.2021
11:58 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 11.05.2021
12:08 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 11.05.2021 12:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 783

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von Frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Grundsätzlich können die Wirtschaftsgüter an die Gesellschaft veräußert werden. Die vereinbarten Preise müssen objektiv aber plausibel sein.

Auch können Verluste der KG theoretisch im Rahmen eines Verlustvortrags in das Jahr 2022 übertragen werden ...



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