Abschreibung einer Beteiligung
Gefragt am 16.06.200912:24 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5840
Guten Tag!
Ich habe mich im Jahr 2008 an einer GmbH & Co KG beteiligt, die in der Holzwirtschaft tätig ist. Mir scheint es logisch, dass ich die Einkünfte aus dieser Beteiligung in Anlage G der Ek-Erklärung angeben und versteuern muss.
Kann ich im Gegenzug meine Einlage absetzen? Wenn ja, wie? Einmalig die ganze Summe im Jahr 2008 oder jährliche Abschreibungen?
Über eine kompetente Antwort würde ich mich freuen.
12:24 Uhr
Antwort von Ginster Frank (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tatsächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen.
Durch die Beteiligung an der GmbH & Co KG erzielen Sie Einkünfte ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 31 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" Jetzt eigene Frage stellen!