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Grenzmauer des Nachbarn für Erdaufschüttung genutzt

Gefragt am 07.09.2020
15:50 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Noch offen | Aufrufe: 898

 

Wir haben vor 30 Jahre ein Grundstück mit einem Einfamilien-Wohnhaus erworben, welches auf einer Seite im Wege eine Grenzbebauung errichtet worden ist. Das nebenliegende Grundstück, recht klein, wurde als Gartengrundstück von den damaligen Eigentümern genutzt und sollte nach deren Angaben niemals bebaut werden. Die Erben unserer Nachbarn hatten vor zwei Jahren das Grundstück verkauft. Die neuen Eigentümer haben zu unserer Überraschung auf dem Gartengrundstück ein Einfamilien-Wohnhaus errichtet. Das zuständige Bauamt hat uns als Nachbarn von diesem Bauvorhaben nicht unterrichtet bzw. eine Genehmigung eingeholt. Unsere Nachbarn haben den Bau so errichten lassen, dass sie statt einem Zugang von der Straße, einen Zugang von der Seite geschaffen haben. Um dies zu erreichen, haben Sie den Erdaushub aus dem Hanggrundstück gegen unsere isolierte, verputzte und gestrichene Hauswand auf einer Höhe von ca. drei Meter aufschütten lassen und haben damit zugleich unsere Hauswand als Stützmauer genutzt. Vor der Aufschüttung wurde unsere Hauswand lediglich mit einer Styropor-Platte von ca. 3-4 cm stärke und einer schwarzen Folie geschützt. Im Zuge der Erdaufschüttung wurde die von uns angelegte Drainage an der unteren Hauswand zugeschüttet. Eine Entwässerung bzw. Drainage wurde von unseren Nachbarn nicht ausgeführt. Zwischenzeitlich haben wir festgestellt, dass sich in unserem Keller, in dem sich ein Öltank befindet, Wasser eingedrungen ist.

Unsere Frage lautet: Kann ein Nachbar in Hessen ohne Genehmigung des Bauamtes und des Nachbarn dessen Hauswand, die auf der Grenze mit Genehmigung des Bauamtes errichtet worden ist, als Stützmauer für aufgeschüttete und verdichtete Erdmassen von 3-4 Metern nutzen und wenn nein, was hätte unser Nachbar stattdessen aufgrund welcher Normen und Vorschriften tun müssen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.09.2020
15:50 Uhr



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