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Baugutachter

Gefragt am 06.12.2022
13:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Noch offen | Aufrufe: 851

 


Im Jahr 2017 wurde eine Dachsanierung durchgeführt.
Durch Mängel kam es zum Gerichtsverfahren.
Die Gutachterin wurde 2019 vom Gericht bestellt.
Sie rechnet mit erhöhten Gebühren ab.
2019 wurde ein Gutachten erstellt.
Dies Verfahren wurde bis heute nicht erledigt.
Nachfragen wurden zögerlich beantwortet.
2020 kam die Information, dass sie sich um neue Aufträge kümmern müsse.
Fristen vom Gericht wurden nicht eingehalten.
Dann kam die Nachricht über eine Erkrankung.
Auf eine erneute Frist zum Januar 2023 kam erneute Nachricht von ihr.
Sie sei beruflich überlastet und müsse sich um diese Arbeiten.
Ihre Mutter ist kürzlich verstorben.
Ihr Vater wohnt jetzt bei ihr zur Pflege.
Sie müsse sich um Erbschaftsangelegenheiten kümmern.
Sie habe noch weitere Aufträge zum Abarbeiten.

Das Gericht möge sie aus dem Vertrag entlassen und einen anderen Gutachter benennen.

Das heißt alles von vorn?

Durch den Verzug der Gutachterin hat der Bauherr erheblich finanzielle Belastungen und
persönliche Probleme.
Der Wohnraum unter dem Dach kann nicht genutzt werden ( ca. 50 m².
Vierköpfige Familie , zwei Kinder. Nutzungsausfall!

Frage: Kann die Gutachterin so aussteigen?
Beginnt nun das gesamte Verfahren von vorn?
Wer trägt die Kosten?
Hat die Gutachterin Anspruch auf eine Bezahlung ( warum erhöhter
Leistungsanspruch?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.12.2022
13:59 Uhr



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