Aufteilung Verkaufserlös vor Gründung
Gefragt am 18.09.202315:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Noch offen | Aufrufe: 471
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich freue mich, wenn Sie mir zu folgenden Situation rechtliche Klarheit liefern können:
Ein Bekannter hatte vor ca. 2 Jahren die Idee zu einem Produkt in Branche XY. Da ich seit über 15 Jahren im Vertriebs- und Marketingerfahrung in jener Branche besitze, hat er mich gefragt, ob ich mit einsteigen möchte. Wir hatten uns dann darauf verständigt, als gleichberechtigte Partner in dem Projekt zu agieren. Ich habe aus meinen Kreisen einen Produktdesigner ins Projekt geholt und mit meinem Geschäftspartner die Gründung vorbereitet bzw. die technische Entwicklung bis zum Prototypenstatus begleitet. Von jedem floss in etwa gleich viel Zeit rein. Leider hat sich nun der Produktionsprozess dermaßen verzögert, dass wir zu dem Schluss kamen, die Firmengründung doch nicht zu vollziehen, sondern das Designrecht zu verkaufen. Design- und Patent ist angemeldet auf die Firma meines Geschäftspartners und sollte dann bei Neu Firmengründung in den Besitz der neuen Firma übergehen. Mein Geschäftspartner hatte auch bis dato mehr Geld in die Vorbereitungen gesteckt, das sollte auch rückwirkend über die neue Firma als Lizenzzahlung rückvergütet werden. Nun wird das alles nicht passieren, deswegen hatten wir uns zuerst mündlich geeinigt, dass vom Kaufpreis zu erst die entstandenden Kosten zurückbezahlt werden und danach ein 70 (er)/30 (ich) Share ausbezahlt wird vom Restwert.
Nun steigt nach mehreren Gesprächen langsam in mir das Gefühl auf, dass mein Geschäftspartner doch nun eigenwillig zu meinen Ungunsten verhandeln will. Er hat einen Kontakt aufgetan, der den Deal abschließen soll, verhandelt ohne mich mit ihm und hatte schon angedeutet, dass ich mich ja auch mit 20% begnügen sollte. Er hat die Vorstellung, dass alles ihm gehört und praktisch das Sagen hat, bzw. deswegen den Ton angeben kann. Das finde ich unfair und nicht rechtens, nachdem wir seit knapp zwei jahren gemeinsam am Projekt arbeiten und sogar schon ein Gesellschaftsvertrag angefertigt wurde, in dem wir zu gleichermaßen beteiligt sind.
Welchen Rechtsanspruch habe ich?
Vielen Dank
15:10 Uhr
Kommentare anderer Experten
Widersprochen am 18.09.2023 15:19:45 Uhr
Der Fragestellerin wünscht die Beantwortung einer sehr komplexen Frage aus dem Gesellschaftsrecht, bei der ggf. auch Paten- und Designrechtliche Fragen zu berücksichtigen sind. Die Auslobung von 50 EUR ist absolut unangemessen. Außerdem wird eine abschließende Beantwortung ohne die Prüfung der Verträge kaum möglich sein.
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Kommentiert am 18.01.2024 12:13:04 Uhr
Guten Tag, Sie stellen eine komplexe Frage die ohne Rücksprache und Sichtung von Unterlagen kaum möglich ist. Darüber hinaus loben Sie 50 EUR als Honorar aus. Das sit in Anbetracht der Komplexität nicht ansatzweiße angemessen