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Mindestlohn Sozialversicherungsbeitrag Feiertagsbezahlung

Gefragt am 14.01.2020
21:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Noch offen | Aufrufe: 1347

 

Seit Herbst 2019 arbeite ich als Zeitungszusteller in einem Minijob-Arbeitsverhältnis.
Die Arbeit an vier Feiertagen in 2019 und 2020 wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht bezahlt. Der AG wehrte die Ansprüche ab mit den Worten, die Schichten seien ja „vor-bzw. nachgearbeitet“ worden.
Frage: Die Rechtslage scheint lt. Auskunft der Minijobzentrale klar (zu meinen Gunsten). Ich habe bis 2021 Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen. Sollte ich damit ggfs. bis zu meinem Ausscheiden aus der Firma warten oder mich lieber jetzt darum kümmern ? (Die Frage betrifft alle im folgenden genannten Ansprüche.)
Eventuell zu meinem Nachteil gereicht mir in diesem Zusammenhang folgendes Detail: Die Samstags-Schichten sind im Arbeitsvertrag mit einem Aufwand von 4,5 Stunden bzw. 270 Minuten pro Tour angegeben, die zusätzlichen Mittwochsschichten, die ich erst zwei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit übertragen bekam, sind dort nicht verzeichnet. (Sie werden jedoch in den Lohnabrechnungen mit „mo-fr“ aufgeführt, und es existieren Aufzeichnungen über Urlaub an ebendiesen Mittwochen sowie sogenannte „Laufzettel“, auf denen Datum und Tour an besagtem Wochentag dokumentiert sind.)
Frage: Die Bitte um Abänderung des Arbeitsvertrages hat der AG bisher ignoriert. Brauche ich diesen Vermerk zwingend oder genügt ein Nachweis mithilfe der o.g. Unterlagen, um meine Arbeit mitten in der Woche zu belegen ?
Dieser ist auch deshalb so wichtig als dass die Mittwochsschichten seit jeher nur für 3,7 Stunden vergütet werden, obwohl der Aufwand nachweislich (anhand der Laufzettel, auf denen die Anzahl der zu verteilenden Prospekte notiert ist!) der gleiche ist.
Frage: Hätte eine geringer angesetzte Arbeitszeit/Entlohnung für die Mittwochsschichten im Arbeitsvertrag vermerkt bzw. diese Abweichung vor Antritt der Mittwochsschichten angekündigt werden müssen ? So dies nicht geschehen ist: Müsste der Mittwoch bei nachweislich gleichem Arbeitsaufwand also wie ein Samstag vergütet werden ? Kann man das mit 13 Monaten Verspätung noch einfordern oder wird einem evtl. Billigung unterstellt ? Die Differenz beliefe sich immerhin auf ca. 340 € im Jahr !
Die Aufstockung des Mindestlohnes zum Januar 2019 ist anhand der Lohnabrechnungen zwar für die Samstagsschichten erkennbar, nicht jedoch für die Mittwochsschichten. Der AG behält sich allerdings vor, die Tourenzeiten einmal im Jahr „anzugleichen“. Ich vermute, dass die Tourenzeit für die Mittwochsschichten von bisher 3,7 auf 3,54 Stunden herabgesetzt wurde, um den neuen Mindestlohn zumindest unter der Woche zu umgehen. Eine diesbezügliche Frage an die Personalstelle blieb bisher unbeantwortet.
Frage: Müssen die Tourenzeiten, so sie denn eine Änderung erfahren, im voraus schriftlich mitgeteilt werden – trotz Klausel im Arbeitsvertrag, dass der AG sich ebendiese Änderung vorbehält ? Wenn ja, dann wären die Mittwochsschichten weiterhin mit zumindest 3,7 Stunden zu vergüten, was im Unterschied zu den jetzigen Zahlungen ca. 70 € ausmachen würde. Wurde die Tourenzeit jedoch gar nicht "angeglichen", handelt es sich eindeutig um eine Mißachtung des Mindestlohngesetzes. An wen wendet man sich in diesem Fall ?
Für mein Gehalt in 2018 wurden 25 %, in 2019 jedoch nur noch weniger als 20% statt der insgesamt zu zahlenden 28% Sozialversicherungbeiträge gezahlt. Mir wurden exakt 3,6 % vom Gehalt für die freiwillige Rentenversicherung abgezogen, doch auf den Lohnabrechnungen stehen beim AG nur runde, pauschale Beträge. Laut Gesetzgeber müßten diese doch monatlich rückwirkend angepaßt werden; dies ist nie geschehen.
Frage: Wie hoch müssten die Beiträge sein und an wen kann man sich zwecks Korrektur wenden ? Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erklärt sich am Telefon für nicht zuständig, ebenso die Minijob-Zentrale. Letztere meinte salopp, der Betriebsprüfer würde es schon richten, eine Betriebsprüfung sei nicht indiziert.

Fazit: Mein AG hat mich nie über eine fiktive (!) verminderte Arbeitszeit an den Mittwochen informiert, diese Anfang des Jahres noch einmal ohne Ankündigung reduziert, um den Mindestlohn zu umgehen oder aber diesen vorsätzlich nicht gezahlt. Er weigert sich, meine seit einem Jahr regelmäßig übernommenen Schichten unter der Woche im Arbeitsvertrag zu vermerken und wehrt jeden Anspruch auf Feiertagsentgelt ab. Außerdem zahlt er viel zu geringe Sozialversicherungsbeiträge.

Ich vermute, das "Einsparpotential" wird bei allen Beschäftigten in großem Stil genutzt. Deshalb an dieser Stelle meine Bitte um rechtliche Auskunft und einen Rat, an wen ich mich zwecks Abhilfe wenden kann.

Vielen Dank vorab !

Mit freundlichen Grüßen

M.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.01.2020
21:53 Uhr



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