Wie kann ich meine Betriebskostenabrechnung steuerlich geltend machen?
April 6, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Petra Höfer
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Claudia Blumberg und betreibe mehrere vermietete Immobilien. In diesem Jahr habe ich zum ersten Mal eine Betriebskostenabrechnung erhalten und weiß nicht genau, wie ich diese steuerlich geltend machen kann.
Die Betriebskostenabrechnung umfasst verschiedene Positionen wie beispielsweise Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeisterkosten, Müllentsorgung und Reparaturkosten. Ich habe bereits alle Belege und Rechnungen gesammelt, jedoch bin ich mir unsicher, welche Kosten genau absetzbar sind und wie ich diese in meiner Steuererklärung angeben soll.
Mein Hauptanliegen ist es, meine Steuerlast zu minimieren und die Betriebskosten meiner vermieteten Immobilien optimal zu nutzen. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Fehler bei der steuerlichen Geltendmachung der Betriebskostenabrechnung mache und dadurch Steuernachzahlungen oder sogar Strafen riskiere.
Können Sie mir bitte erklären, wie ich die Betriebskostenabrechnung meiner vermieteten Immobilien steuerlich korrekt geltend machen kann? Gibt es bestimmte Formulare, die ich ausfüllen muss oder spezielle Angaben, die ich machen sollte? Welche Kosten sind absetzbar und wie kann ich diese am besten in meiner Steuererklärung vermerken?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Blumberg
Sehr geehrte Frau Blumberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Geltendmachung der Betriebskostenabrechnung Ihrer vermieteten Immobilien. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, wie Sie die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben sollen, um Ihre Steuerlast zu minimieren und mögliche Fehler zu vermeiden. Ich werde Ihnen gerne ausführlich erklären, wie Sie die Betriebskostenabrechnung optimal nutzen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Betriebskosten, die in Ihrer Abrechnung enthalten sind, grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können. Dazu gehören unter anderem die Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeisterkosten, Müllentsorgung und Reparaturkosten. Diese Kosten können Sie also von den Mieteinnahmen abziehen und mindern somit Ihre steuerpflichtigen Einnahmen.
Um die Betriebskosten korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben, sollten Sie alle Belege und Rechnungen sammeln und aufbewahren. Sie müssen keine speziellen Formulare ausfüllen, sondern können die Betriebskosten einfach in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung angeben. In dieser Anlage können Sie die einzelnen Betriebskostenpositionen aufschlüsseln und die Gesamtkosten eintragen.
Es ist wichtig, dass Sie die Betriebskosten nachvollziehbar und transparent dokumentieren, damit Sie im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alles belegen können. Sie sollten darauf achten, dass die Kosten tatsächlich im Abrechnungszeitraum angefallen sind und angemessen sind. Nicht absetzbar sind beispielsweise Schönheitsreparaturen oder Modernisierungskosten, die nicht umlagefähig sind.
In Ihrer Steuererklärung sollten Sie die Betriebskosten als Werbungskosten angeben und unter der entsprechenden Position in der Anlage V eintragen. Achten Sie darauf, dass Sie die Kosten nicht doppelt geltend machen, wenn diese bereits in den Nebenkosten der Mieter enthalten sind.
Abschließend möchte ich Ihnen empfehlen, sich bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden, der Ihnen bei der steuerlichen Optimierung Ihrer vermieteten Immobilien helfen kann. Ich hoffe, diese Informationen waren hilfreich für Sie und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der steuerlichen Geltendmachung Ihrer Betriebskosten.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Höfer
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