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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Kann ich meine Mietverluste mit anderen Einkünften verrechnen?

Liebes Steuerberater-Team,

ich heiße Ella Krebs und bin seit einigen Jahren Vermieterin einer Eigentumswohnung. Leider habe ich in den letzten Jahren immer wieder Verluste durch Mieteinnahmen verzeichnet, da die Mieteinnahmen die Werbungskosten nicht decken. Dadurch habe ich mir einige Sorgen um meine finanzielle Situation gemacht und frage mich, ob es möglich ist, diese Mietverluste mit meinen anderen Einkünften zu verrechnen.

Zur aktuellen Situation: Die Mieteinnahmen aus meiner vermieteten Wohnung belaufen sich auf jährlich 10.000 Euro, während die Werbungskosten wie Zinsen, Abschreibungen und Instandhaltungskosten bei etwa 15.000 Euro liegen. Somit ergibt sich ein Verlust von 5.000 Euro pro Jahr. Meine anderen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit belaufen sich auf 30.000 Euro jährlich.

Meine Sorge ist, dass ich durch die Mietverluste eventuell steuerlich benachteiligt werde und dadurch finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Daher würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, die Mietverluste mit meinen anderen Einkünften zu verrechnen, um meine Steuerlast zu verringern.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Mietverluste mit meinen anderen Einkünften zu verrechnen? Gibt es spezielle steuerliche Regelungen, die mir in dieser Situation helfen könnten? Wie kann ich am besten vorgehen, um meine finanzielle Situation zu verbessern und meine Steuerlast zu reduzieren?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ella Krebs

Petra Höfer

Liebe Ella Krebs,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verrechnung von Mietverlusten mit anderen Einkünften. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen, insbesondere wenn die Mieteinnahmen die Werbungskosten nicht decken. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre steuerliche Situation verbessern können.

Grundsätzlich ist es möglich, Mietverluste mit anderen Einkünften zu verrechnen, um die Steuerlast zu verringern. Dies wird im Steuerrecht als "Einkünfteausgleich" bezeichnet. In Ihrem Fall, mit Mieteinnahmen von 10.000 Euro und Werbungskosten von 15.000 Euro, ergibt sich ein Verlust von 5.000 Euro. Da Ihre anderen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 30.000 Euro jährlich betragen, könnten Sie diese mit dem Mietverlust verrechnen.

Um die Mietverluste mit anderen Einkünften zu verrechnen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. In der Anlage V der Steuererklärung können Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben und die Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, ob ein Verlust entstanden ist und ob dieser mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.

Es gibt jedoch bestimmte steuerliche Regelungen, die Sie beachten sollten. Zum Beispiel gibt es eine Beschränkung bei der Verrechnung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung mit anderen Einkünften. Diese Beschränkung betrifft vor allem Vermieterinnen und Vermieter, die ihre Wohnung nur zeitweise vermieten oder die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten. In Ihrem Fall, als Vermieterin einer Eigentumswohnung, sollten Sie prüfen, ob diese Beschränkungen auf Sie zutreffen.

Um Ihre steuerliche Situation zu verbessern und Ihre Steuerlast zu reduzieren, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Ihre Finanzen optimal zu gestalten. Er kann Ihnen auch dabei helfen, Ihre Werbungskosten zu optimieren und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Petra Höfer, Steuerberaterin

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Petra Höfer