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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es für vermietete Immobilien?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Ludwig Vöss und bin seit einigen Jahren stolzer Besitzer einer vermieteten Immobilie. In den letzten Monaten habe ich mir vermehrt Gedanken über die Abschreibungsmöglichkeiten für vermietete Immobilien gemacht und frage mich, ob ich hier vielleicht etwas übersehen habe.

Aktuell befindet sich meine vermietete Immobilie in einem guten Zustand und wird regelmäßig von Mietern bewohnt. Ich erziele damit regelmäßige Einnahmen, jedoch möchte ich gerne mehr über die steuerlichen Möglichkeiten bei der Abschreibung von vermieteten Immobilien erfahren.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise nicht alle Abschreibungsmöglichkeiten vollständig ausschöpfe und dadurch unnötige Steuerlasten habe. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle legalen Möglichkeiten zur Abschreibung nutze, um meine Steuerlast zu minimieren und meine finanzielle Situation zu optimieren.

Daher meine konkrete Frage an Sie: Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es für vermietete Immobilien und welche Schritte muss ich unternehmen, um diese vollständig in Anspruch zu nehmen? Gibt es spezielle Regelungen oder Voraussetzungen, die ich beachten sollte? Ich würde mich über eine detaillierte Aufklärung zu diesem Thema freuen, um meine finanzielle Situation bestmöglich zu gestalten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Vöss

Lorenzo Hartmann

Sehr geehrter Herr Vöss,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an den Abschreibungsmöglichkeiten für vermietete Immobilien. Als Steuerberater mit Schwerpunkt Vermietung / Verpachtung kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einen Überblick über die relevanten Regelungen geben.

Für vermietete Immobilien gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer der Immobilie abzuschreiben. Diese Abschreibung nennt man auch lineare AfA (Absetzung für Abnutzung). Die Nutzungsdauer einer Immobilie beträgt in der Regel 40 Jahre. Das bedeutet, dass Sie jährlich 2,5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend machen können.

Zusätzlich zur linearen AfA gibt es auch die Möglichkeit der degressiven Abschreibung, bei der in den ersten Jahren eine höhere Abschreibung als in den späteren Jahren vorgenommen werden kann. Diese Abschreibungsmethode kann jedoch nur bei Gebäuden in Anspruch genommen werden, die bis zum 31. Dezember 1924 errichtet wurden.

Um die Abschreibungsmöglichkeiten vollständig in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, dass Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer Immobilie korrekt ermitteln und dokumentieren. Dazu gehören nicht nur der Kaufpreis der Immobilie, sondern auch eventuelle Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, Notarkosten, Renovierungs- und Modernisierungskosten. Diese Kosten können im Rahmen der AfA ebenfalls berücksichtigt werden.

Es ist außerdem wichtig, dass Sie die Abschreibungen in Ihrer Steuererklärung korrekt angeben und die entsprechenden Anlagen ausfüllen. Hierbei kann Ihnen ein Steuerberater behilflich sein, um sicherzustellen, dass alle Abschreibungsmöglichkeiten vollständig genutzt werden und keine steuerlichen Vorteile verschenkt werden.

Zusätzlich zu den Abschreibungsmöglichkeiten gibt es auch noch weitere steuerliche Aspekte, die bei vermieteten Immobilien beachtet werden sollten, wie z.B. die steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen, Werbungskosten oder möglichen Sonderabschreibungen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Lorenzo Hartmann