Nutzung steuerlicher Möglichkeiten
Dezember 3, 2009 | 25,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Guten Tag,
ich bitte um Auskunft zu folgendem Anliegen:
Im April 2009 habe ich eine bezahlte Wohnung südlich von Berlin geerbt. Diese wurde 1996 gebaut und 1997 durch meinen Vater zur Eigennutzung gekauft. Er machte die Eigenheimzulage geltend. Ab 2005 vermietete er sie wegen Umzug.
Ich überlege nun, wie ich weiter mit dieser Wohnung verfahre. Verkauf oder die Nutzung steuerlicher Vorteile. Da sie nicht mit Krediten belastet ist, kann ich wenig ansetzen. Besteht für mich, als Erbin, die Möglichkeit, die Sonder-AFA-Ost zu nutzen? Wenn ja, was muß ich tun? Oder haben Sie für mich andere Hinweise/Anregungen diesbezüglich?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Bei einer Erbschaft geht das Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Dieser tritt dann in die Rechtsstellung des Erblassers. D. h. die ursprünglichen Anschaffungskosten und der Anschaffungszeitpunkt werden Ihnen zugerechnet. Sie übernehmen die Höhe, Art und Restlaufzeit der AfA von Ihrem Vater. Eine zusätzliche AfA kann nicht gewährt werden.
Sie können mit der Wohnung wie folgt Verfahren:
1. Eigennutzung:
keine steuerliche Berücksichtigung
2. Vermietung:
Die Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten (AfA, Erhaltungsaufwand, Grundsteuer, Hausversicherung, Hausverwalter etc.) werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung versteuert.
3. Verkauf:
Da die Wohnung 1997 angeschafft wurde und dieser Zeitpunkt im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge Ihnen zugerechnet wird, ist die Spekulationsfrist (10 Jahre) abgelaufen. Sie könnten die Wohnung deshalb steuerfrei verkaufen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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