Kaufvertragliche Regelungen bei einer Gewerbefläche im Einfamilienhaus
März 24, 2015 | 25,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Ich beabsichtige ein Einfamilienhaus zu kaufen. Im Kellergeschoss befand sich eine Arztpraxis, welche seit ca. 4 Jahren unvermietet ist, da dies von der vorherigen und jetzt verstorbenen Vorbesitzering des Hauses betrieben wurde. Ich beabsichtige diesen Teil des Hauses wieder zu vermieten oder zumindest steuerlich vorteilhaft zu gestalten und wollte wissen, ob ich beim Kaufvertrag auf etwas achten muss, damit mich das Finanzamt später auch die anteiligen Erwerbskosten und AfA absetzen lässt.
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn ein Miet- oder Pachtverhältnis dauerhaft beabsichtigt ist.
In diesem Fall sind grundsätzlich die Vereinbarungen in einem Miet- oder Pachtvertrag maßgebend. Entsprechende Regelungen in einem Kaufvertrag sind nicht erforderlich.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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