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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Instandsetzung und Umbaumassnahmen eines Wirtschaftsgebäudes-Scheune zur Ferienwohnung zwecks Vermietung

Frage zur Absetzung von Instandsetzung eines Wirtschaftsgebäudes/Scheune in eine Ferienwohnung zwecks Vermietung.

Auf dem Grundstück mit einem Einfamilienhaus befindet sich ein Wirtschatsgebäude/Scheune welche nun instandgesetzt wird und zusätzlich umgebaut, damit daraus eine Ferienwohnung zwecks Vermietung entstehen kann. Das Grundstück wurde in 2010 gekauft. Es gibt einen Einheitswert, der mit 2 % jährlich abgeschrieben wird.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Wirtschaftsgebäude/Scheune vom damaligen Steuerberater in den Einheitswert berücksichtigt wurden.

Wie sind die Investitionen, also Baumaterial und Lohnkosten absetzbar?

1. Fertigstellung der Fenster und Türöffnungen im Mauerwerk:
4 Stk. Fenster : 1.500 Euro
3 Stk. Türen: 1.000 Euro
Putzarbeiten: 1.500 Euro

2. Entfernung des Altfußbodens: 3.000 Euro
3. Fertigstellung des Fußbodens mit Estrichboden: 3.000 Euro

Alles insgesamt: Positionen 1, 2 und 3: 10.000 Euro
Weitere Investiionen sind in 2020 und 2021 noch geplant.

P.S. Das Wirtschaftsgebäude/Schune waren bisher nicht vermietet.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grundsätzlich habe ich Sie so verstanden, dass die Ferienwohnung erst entsteht und bisher nicht vorhanden ist. Daher würde es sich bei den von Ihnen genannten Kosten um Herstellungskosten für die neue Ferienwohnung handeln. Herstellungskosten dürfen nur mit 2% pro Jahr abgeschrieben werden. Dies allerdings auch nur dann, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen. Die Abschreibungen dürfen Sie ab dem Zeitpunkt vornehmen, an dem die Wohnung fertig gestellt und nutzbar ist (im Jahr der Fertigstellung ggfs. zeitanteilig --> Fertigstellung z.B. am 10.05.2021 --> Abschreibung für 2021 dann 8/12 von 2%).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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