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Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Verein

Steuerrecht Verein, Hallo Ich bin Vorsitzender von einem Sportverein. e.V. Gegründet letztes Jahr Gemeinnützigkeit ist erteilt glaich von Beginn an. Unser Finanzvorstand bekommt es trotz mehrfacher Aufforderung nicht hin das er die Steuererklärung macht. Welche Frist muss ich als neuer verein einhalten wirtschaftlicher Teil liegt weit unter der 35.000 € Marke. Gilt da die 3 Jahres Frist für die Abgabe der STeuererklärung oder hätte die bereits am 31.05. beim Finanzamt vorliegen müssen?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Gemäß § 149 AO sind für den Veranlagungszeitraum 2017 die Steuererklärungen bis zum 31.05.2018 abzugeben.
Für gemeinnützige Vereine gilt eine Vereinfachungsregelung, dass nur alle drei Jahre Steuererklärungen abzugeben sind. Auf den Drei-Jahres-Turnus besteht aber kein rechtlicher Anspruch.
In der Regel ist bei Neugründung eines Vereins bereits nach dem ersten Jahr eine Erklärung abzugeben.
Ich würde empfehlen, das für den Verein zuständige Finanzamt zu kontaktieren und, falls für 2017 eine Erklärung zum 31.05.2018 hätte abgegeben werden sollen, Fristverlängerung zu beantragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

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Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

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30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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